Energieausweis

Sie wollen neu vermieten oder Ihre Immobilie verkaufen?

Dann sollten Sie nicht vergessen, Ihren Energieausweis vorzuzeigen. Sollten Sie dies versäumen gilt das als ordnungswidriges Verhalten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Der Bedarfsausweis ist dem Verbrauchsausweis dabei in Aussagekraft und Akzeptanz deutlich überlegen und wird deswegen auch von Erwerbern klar bevorzugt. Beim Energieausweis zum Energiebedarf Ihrer Immobilie wird der Energiebedarf auf Basis der wichtigsten energetischen Einflussfaktoren ermittelt.


Einzelheiten

• Gemeinsame Objektbesichtigung
• Analysieren der Gebäudehüllfläche
• Aufmaß der Wärmeübertragenden Flächen 
• Beurteilung der vorhandenen Kältebrücken
• Grundlage aussagekräftiger Bedarfsausweis