Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB gehört zu den umfangreichsten und detailliertesten Formen der Immobilienbewertung. Inhalt, Aufbau und Umfang sind klar geregelt, weshalb diese Art von Gutachten besonders verlässlich ist. Verkehrswertgutachten werden häufig von Gerichten, Behörden, Ämtern sowie bei Kauf- und Verkaufsprozessen, Scheidungen oder Erbfällen benötigt.
Gerade im Erbfall oder bei einer Schenkung spielt der Verkehrswert eine wichtige Rolle. Das Finanzamt berechnet die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer auf Basis des Marktwerts der Immobilie. Dieser Wert wird dort oft durch ein vereinfachtes Standardverfahren bestimmt – in vielen Fällen fällt der ermittelte Wert jedoch deutlich höher aus als der tatsächliche Marktwert. Dadurch zahlen Betroffene schnell zu hohe Steuern.
Ein unabhängiges, sachverständiges Verkehrswertgutachten kann hier erhebliche Vorteile bringen, da es den realistischen Marktwert fachgerecht belegt.
Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihrem konkreten Fall.
Einzelheiten
• Persönliche Begehung des Bewertungsobjekt durch den Sachverständigen
• Einschätzung der Mikro/-Makrolage
• Beurteilung der Bausubstanz
• Prüfung des/der Bodenrichtwerte
• Beurteilung der Bausubstanz
• je nach Objektart Sachwertverfahren
• je nach Objektart Ertragswertverfahren
• je nach Objektart Vergleichswertverfahren
• Anlagen inkl. Fotodokumentation
• Schriftliche Gutachtenerstattung (Umfang ca. 25-30)
• Fertigstellung ca. 4-6 Wochen nach Ortstermin
• anerkannt von Gerichten
• anerkannt von Banken
• anerkannt von Finanzämtern
Für ein Verkehrswertgutachten benötigen Sie zum Beispiel einen Energieausweis und eine Wohnflächenberechnung!
Haben Sie noch nicht? Kein Problem! Auch diese Leistungen bieten wir an! Kontaktieren Sie uns einfach.
